Was ist zu tun bei...? :
Abschluss des Studiums
Für den Abschluss des Studiums müssen folgende Dokumente einreicht werden:
Bachelor:
- Feststellung des Abschlusses eines BA Studiums
- den ausgefüllten Prüfungspass (ist mit Einreich-/Email-Datum zu unterschreiben.)
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheide von vor 2019
All diese Unterlagen senden Sie bitte digital an ssst.urgeschichte@univie.ac.at.
Zum Versenden der Dokumente muss unbedingt die u:net-Adresse verwendet werden, ansonsten können diese nicht akzeptiert werden. Unbedingt beachten: Die Bearbeitung des Prüfungspasses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen!
Master:
Der fertig bearbeitete Prüfungspass ist u.a. Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung!
- Überprüfung der absolvierten Module des Masterstudiums
- den ausgefüllten Prüfungspass (ist mit Einreich-/Email-Datum zu unterschreiben.)
- gegebenenfalls Anerkennungsbescheide von vor 2019
All diese Unterlagen senden Sie bitte digital an ssst.urgeschichte@univie.ac.at.
Zum Versenden der Dokumente muss unbedingt die u:net-Adresse verwendet werden, ansonsten können diese nicht akzeptiert werden.Die Bearbeitung des Prüfungspasses kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.
Informationen zum Einreichen der Masterarbeit, bzw. der Abschlussprüfung sind auf der Homepage des SSC zu finden.
Anerkennung
Das Formular 'Ansuchen auf Anerkennung' ausgefüllt und unterschrieben an sahra.weissengruber@univie.ac.at (ausschließlich von der u:net Adresse!) senden.
Was ist eine Anerkennung?
Wenn Sie in anderen oder vorangegangenen Studien an der Universität Wien/ anderen Universitäten/Hochschulen Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen abgelegt haben, können Sie beantragen, dass diese für Ihr momentanes Studium als Leistungen anerkannt werden. Diese müssen jedoch inhaltlich gleichwertig sein und dem jeweiligen Studienplanpunkt Ihres Curriculums hinsichtlich Inhalt, Umfang (ECTS) und Lehrveranstaltungstyp (pi oder n-pi) überwiegend entsprechen. Die Studienprogrammleitung (Ass.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Krenn-Leeb) entscheidet ob die von Ihnen erbrachte Leistung auch anerkannt werden kann.
Was ist keine Anerkennung?
- Lehrveranstaltungen/Prüfungsleistungen, welche innerhalb des selben Prüfungspasses falsch zugeordnet sind. Wenn Sie Leistungen die relevant für Ihre Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung sind nicht selbst umhängen können wenden Sie sich bitte an sahra.weissengruber@univie.ac.at.
- Leistungen, die bereits für ihr Studium anerkannt wurden, dürfen nicht innerhalb des selben Studiums nochmal anerkannt werden.
Was ist bei Anerkennungen zu beachten?
- Für Erweiterungscurricula: Registrierung über u:space
- Leistungen, die für bestimmte Modulpunkte anerkannt wurden, müssen für den Abschluss auch genau für diese Modulpunkte eingereicht werden. Anerkennungen können nicht rückgängig gemacht werden. Einmal per Bescheid anerkannte Prüfungsleistungen können nicht mehr in ein anderes Modul verschobenen und nicht durch andere Lehrveranstaltungen ersetzt werden. Lassen Sie sich Leistungen daher nur dann anerkennen, wenn Sie sich absolut sicher sind, dass Sie die Leistung auch so für den Abschluss verwenden wollen.
- Anträge sind vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inkl. erforderlicher Beilagen per Email einzureichen.
- Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt 5-7 Wochen (gesetzlich maximal 8 Wochen). Daher bitte um Geduld.
ACHTUNG: UG §78 "Neu":
- Ab dem 01.10.2022 muss die Beantragung über Anerkennungen von Leistungen, welche VOR dem Studienbeginn absolviert wurden bis spätestens Ende des zweiten Semesters erfolgen.
- Hierbei ist das Datum der erstmaligen Zulassung relevant, auch bei Wiederaufnahme des Studiums.
- Bei einem Studienwechsel oder einer Unterstellung beginnt die "Zwei-Semester-Frist" wieder bei Null.
- Für bereits zugelassene Studierende (Zulassung im WS 2021/22 bzw. davor) bedeutet das:
- Anerkennungen von VOR der Zulassung absolvierter Prüfungen sind längstens bis 30.09.2022 zu beantragen! Die Anerkennung erfolgt nach den Regeln § 78 UG alt, welche noch bis 30.09.2022 zur Anwendung kommt.
Ab 01.10.2022 können Anerkennungen von VOR der Zulassung absolvierter Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen nach der neuen Version des § 78 UG nicht mehr beantragt werden!
- Leistungen, welche Sie WÄHREND dem Studium absolvieren, können weiterhin bis zum Studienabschluss jederzeit zur Anerkennung beantragt werden.
Meldung der Unterstellung
Das Formular 'Meldung der Unterstellung' bitte ausgefüllt und unterschrieben an sahra.weissengruber@univie.ac.at (ausschließlich von der u:net Adresse!) senden.
Die Unterstellung ist der Umstieg von einer Curriculumsversion (Studienplan) auf eine neuere Version des selben Studiums.
Nachdem Sie formal zu dem neuen Curriculum gewechselt haben, müssen nun Ihre bisherigen Leistungen unterstellt werden. Dies bedeutet, dass Ihre bisherigen Prüfungsleistungen für das neue Curriculum anerkannt werden.