Lehre am Institut für Urgeschichte und Historische Archäologie
Das Studium der Urgeschichte und Historischen Archäologie ist praxisorientiert und bereitet entsprechend den primären Berufsbildern auf die Tätigkeit in Denkmalämtern, Museen, Forschungs- und Lehrbetrieben, vor.
Das Lehrangebot wird möglichst breit angelegt, so dass sich auch Tätigkeitsfelder in Kultur- und Wissenschaftsabteilungen verschiedenster Medien (elektronischer Medien, Zeitungen, Verlage etc.) eröffnen. Das Studium der Urgeschichte und Historischen Archäologie soll im Sinne einer anthropologischen und (kultur)historischen Disziplin ein Verständnis für gesellschafts-, wirtschafts- und kulturpolitische Prozesse fördern.
Für nähere Informationen bzgl. der Curricula und der Studienorganisation wenden Sie sich bitte an Ass.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Krenn-Leeb.
Aktuelle Informationen zum Universitätsbetrieb
UG §78 "NEU" und Anerkennungen bis 30.9.2022:
- Ab dem 01.10.2022 muss die Beantragung über Anerkennungen von Leistungen, welche VOR dem Studienbeginn absolviert wurden bis spätestens Ende des zweiten Semesters erfolgen.
- Hierbei ist das Datum der erstmaligen Zulassung relevant, auch bei Wiederaufnahme des Studiums.
- Bei einem Studienwechsel oder einer Unterstellung beginnt die "Zwei-Semester-Frist" wieder bei Null.
- Für bereits zugelassene Studierende (Zulassung im WS 2021/22 bzw. davor) bedeutet das:
- Anerkennungen von VOR der Zulassung absolvierter Prüfungen sind längstens bis 30.09.2022 zu beantragen! Die Anerkennung erfolgt nach den Regeln § 78 UG alt, welche noch bis 30.09.2022 zur Anwendung kommt.
Ab 01.10.2022 können Anerkennungen von VOR der Zulassung absolvierter Prüfungen, anderer Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen nach der neuen Version des § 78 UG nicht mehr beantragt werden!
- Leistungen, welche Sie WÄHREND dem Studium absolvieren, können weiterhin bis zum Studienabschluss jederzeit zur Anerkennung beantragt werden.
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ACHTUNG Universitätsgesetz neu: Es gibt umfassende Änderungen im Studienrecht - siehe...
- https://studieren.univie.ac.at/aenderungen-im-studienrecht/
- EN: https://studieren.univie.ac.at/en/changes-in-the-study-law/
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Verordnung zur Änderung der Frist für das Auslaufen von BA Curricula
Das Fristende „30.11.2022" wird durch das Datum „31.03.2023" bei folgenden Curricula ersetzt:
- Bachelorstudium Urgeschichte und Historische Archäologie (2017)
Die Stellungnahmefrist läuft bis 2. Juni 2022.
(Die genannten Änderungen von Curricula/Verordnungen treten mit 1. Oktober 2022 in Kraft.)
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Allgemeine Informationen zum Universitätsbetrieb seit Ausbruch des Coronavirus erhalten Sie auf der Homepage der Universität Wien. Was ist bei einem COVID Verdacht zu tun? Hier die Infos
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Bei Fragen zum Studium der UHA bzw. zum eingeschränkten Universitätsbetrieb stehen sowohl die SSSt. (sahra.weissengruber@univie.ac.at) als auch SPL Krenn-Leeb (alexandra.krenn-leeb@univie.ac.at; 0664 1848 222)
zur Verfügung.
Hier findet ihr die neuen Informationen zu Digitale Prüfungen an der UHA!